AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird
von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.
Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor
Reisebeginn ist der Gesamtbetrag bei Anmeldung fällig. Zahlungen sind auf das
Konto von Klaus Huber 610672974, BLZ 73350000 der Sparkasse Allgäu zu
überweisen.
3. Stornoregelungen
Sie können jederzeit vor oder während der Tour zurücktreten. Dabei verrechnen
wir folgende Stornogebühren:
Bis zum 30. Tage vor der Tour 10%;
vom 29. – 21. Tag vor der Tour 25%;
vom 20.-10. Tag vor der Tour 45%;
vom 9.- 4. Tag vor der Tour 65%;
ab dem 3. Tag bis Tourantritt 85%,
bei Nichterscheinen (aus welchen Gründen auch immer) sowie verspätetem
Erscheinen zur Tour 100% der Buchungssumme.
4. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der
Veranstalter bei ½ und 1 Tagesprogrammen bis 1 Tag und bei Mehrtagesangeboten
bis 1 Woche vor Eventbeginn entschädigungslos zurücktreten. Der Kunde erhält
den Eventpreis unverzüglich zurück überwiesen.
5. Ausschlußgründe
Der Veranstalter oder der Tourenleiter sind berechtigt, Teilnehmer die gegen
die Geschäftsbedingungen verstoßen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour
abzubrechen. Bei Vorliegen insbesondere folgender Gründe können Personen von
der Teilnahme an der gebuchten Tour ausgeschlossen bzw. eine begonnene Tour
abgebrochen werden:
a)
Ein Teilnehmer erfüllt nicht die für die Teilnahme an der Tour notwendigen
Voraussetzungen.
Tritt ein Ausschlußgrund während einer bereits begonnenen Tour auf, so
verrechnet der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 100% der
Buchungssumme. Wird eine Tour abgebrochen, so werden 100% Stornokosten (von
sämtlichen Personen, die vom Abbruch betroffen sind) verrechnet.
6. Ersatzperson
Bis vor Tour- oder Reisbeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass
statt seiner Person ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann
widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die notwendigen Voraussetzungen
mitbringt.
7. Preis- und Programmänderungen
Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen (Wetterumsturz,
zu hoher oder zu niedriger Wasserstand, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer,
usw.) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält
sich der Veranstalter und der Tourenleiter das Recht der Änderung oder Absage
(auch nach Programmbeginn) von Touren und Programmen vor. Der Veranstalter ist
berech-tigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.
8. Haftung
Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche unabhängig vom Rechtsgrund gegenüber
dem Veranstalter und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des
Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine
Personenschäden betreffen.
Der Veranstalter und die Tourenleiter haften nicht für Schäden, die aus
Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.
9. Allgemeine Pflichten und Voraussetzungen zur Teilnahme an Touren
a)
Jeder Teilnehmer an Touren vom Veranstalter ist sich darüber im klaren, dass er
sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die
Sicherheit einer Pauschalreise bieten kann. Touren vom Veranstalter werden von eingeführten
Tourenleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den Sicherheitsnormen. Vor
jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind
vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen.
b)
Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und
physischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen angeführt werden,
mitzubringen.
c) Durch
Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen.
Der Teilnehmer muss sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden.
d) Die
Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters zu befolgen
und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour haben sich
gegenseitig zu unterstützen.
e) Der
Teilnehmer muss die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und
optimalen Sitz überprüfen. Verletzungen, Schäden oder sonstige Mängel sind dem
Tourenleiter unverzüglich zu melden.
f) Die
zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte
Zeiten gelten nur als Richtwerte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für
die Einhaltung dieser Richtzeiten.
g) Zum
Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen.
Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei
Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.
h)
Preis- oder Programmänderungen sowie Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
a) Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik des Raftings vor Antritt der Tour durch den Raftingführer zu unterziehen.
b) Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
c) Während der Fahrt hat der Teilnehmer dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung – wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist – von der Tour auszuschließen.
d) Für mutwillige Beschädigungen von Booten und Ausrüstungsgegenständen haftet der Teilnehmer. Das gilt auch für Beschädigungen, die aufgrund nicht folge geleisteter Anweisungen des Tourenleiters entstanden sind.
e) Der Teilnehmer muss aktiv mitwirken, um eine sichere Steuerung des Bootes zu gewährleisten. Die Mitwirkungspflicht betrifft auch sämtliche Tätigkeiten, die zum Wassern bzw. nach der Landung für das Entfernen der Boote vom Ufer erforderlich sind (wie das Verladen der Boote auf den Anhänger).
f) Es obliegt der Eigenverantwortung des Teilnehmers, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.
g) Sprünge von Brücken, Ufern und dergleichen erfolgen eigenverantwortlich und ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers, den sie gehören nicht zum Leistungsumfang der Raftingtour.
h) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Raftingboote kentern können und in dieser Situation keine sofortige Hilfestellung des Raftingführers für jeden Teilnehmer gewährleistet ist. Es müssen in einem solchen Fall vom Teilnehmer die im Einweisungsgespräch unterwiesenen Verhaltensregeln eigenständig angewandt werden.
